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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Electric Lightcore GmbH, Alexanderplatz 7, 10178 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Planung, Lieferung, Installation, Wartung und den Service von Photovoltaikanlagen sowie die Erbringung von Energieberatungsleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtsverbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Durch die Anfrage einer Beratung oder eines Angebots gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail) oder durch Ausführung der Leistung annehmen.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Leistungsumfang

3.1 Planung und Beratung

Der Auftragnehmer erbringt Planungs- und Beratungsleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Planung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen.

3.2 Lieferung und Installation

Die Lieferung und Installation umfasst die im Angebot spezifizierten Komponenten und Leistungen. Nebenkosten wie Gerüststellung, besondere Absicherungsmaßnahmen oder Entsorgung von Altmaterialien sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3 Wartung und Service

Wartungs- und Serviceleistungen werden nach den technischen Vorgaben der Hersteller und nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Der Umfang der Wartungsarbeiten richtet sich nach dem jeweiligen Wartungsvertrag.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass:

  • die Baustelle ordnungsgemäß vorbereitet und zugänglich ist
  • die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung stehen
  • eine sichere Lagermöglichkeit für Material und Werkzeuge vorhanden ist
  • die statischen Gegebenheiten des Gebäudes für die Installation geeignet sind
  • alle relevanten Gebäudepläne und technischen Unterlagen vollständig überlassen werden

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Es gelten die im Angebot angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Leistung behält sich der Auftragnehmer Preisanpassungen vor, wenn sich die Einkaufspreise für Material oder Löhne erhöhen.

5.2 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung wird wie folgt fällig:

  • 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 40% bei Lieferung der Hauptkomponenten
  • 30% nach ordnungsgemäßer Installation und Inbetriebnahme

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

6. Lieferung und Leistungszeit

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Liefertermine verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Leistung an den Auftraggeber über. Bei der Installation von Anlagen gilt die Inbetriebnahme als Übergabe, sofern nicht ein förmliches Übergabeprotokoll erstellt wird.

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistungszeit

Die Gewährleistungszeit beträgt für Werkleistungen 2 Jahre, für gelieferte Sachen 2 Jahre. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme bzw. Übergabe.

8.2 Herstellergarantien

Darüber hinaus gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller der verbauten Komponenten. Der Auftragnehmer tritt seine Ansprüche gegen die Hersteller an den Auftraggeber ab.

8.3 Gewährleistungsausschluss

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:

  • Schäden durch natürliche Abnutzung oder Verschleiß
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung
  • Schäden durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter
  • Schäden durch höhere Gewalt

9. Haftung

9.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

9.2 Haftungsbegrenzung

Die Haftung für Vermögensschäden ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

Electric Lightcore GmbH
Alexanderplatz 7
10178 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]

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